Eine Immobilie zu erben bedeutet mehr als nur Vermögen zu erhalten. Häufig ist das geerbte Haus oder die Wohnung mit Erinnerungen, Emotionen und nicht selten auch Unsicherheiten verbunden. Was ist die richtige Entscheidung? Soll ich selbst einziehen, vermieten oder doch verkaufen? Und welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte muss ich beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen Orientierung und hilft Ihnen dabei, eine fundierte und individuelle Entscheidung zu treffen.
„Jede geerbte Immobilie erzählt ihre eigene Geschichte – aber wie man sie weiterschreibt, ist eine bewusste Entscheidung“, sagt Thomas Becker, Immobilienexperte bei PlanetHome.
Der erste Schritt: Bewertung der geerbten Immobilie
Bevor Sie Entscheidungen über die Zukunft Ihrer Erbimmobilie treffen, steht zunächst die sachliche Einschätzung des Immobilienwerts an. Die Bewertung ist nicht nur für eventuelle Verkaufsüberlegungen wichtig, sondern auch eine Grundlage für die Erbschaftssteuer. Faktoren wie Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung und Größe spielen hier eine zentrale Rolle. Wichtig: Ein realistischer Verkehrswert hilft auch, Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften zu vermeiden.
PlanetHome bietet mit dem ImmoCheck eine kostenfreie Ersteinschätzung, die Ihnen schnell einen belastbaren Überblick über den Marktwert gibt – fundiert, professionell und diskret.
Steuerliche Aspekte: Wann wird Erbschaftssteuer fällig?
Ob Sie für Ihre geerbte Immobilie Erbschaftssteuer zahlen müssen, hängt vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Immobilienwert ab. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge (500.000 Euro bzw. 400.000 Euro). Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, wird die Differenz versteuert.
Bei selbst genutzten Immobilien können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden – vorausgesetzt, Sie ziehen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall ein und nutzen die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst. Für größere Wohnflächen (über 200 m²) kann jedoch anteilige Steuer fällig werden.
Emotion vs. Wirtschaftlichkeit: Die innere Zerrissenheit vieler Erben
Viele Erben stehen vor einem inneren Konflikt: Auf der einen Seite die emotionale Bindung an das Elternhaus oder die Erinnerungen an gemeinsame Zeiten. Auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Überlegungen – laufende Kosten, notwendige Sanierungen, Verwaltung oder die mögliche Steuerlast.
Hier ist es hilfreich, sich Klarheit über die eigenen Möglichkeiten, Wünsche und Ressourcen zu verschaffen. Eine Entscheidung aus dem Bauch heraus kann teuer werden. Gleichzeitig sollte man sich nicht von rein finanziellen Argumenten leiten lassen, wenn das Herz an der Immobilie hängt. Eine objektive Einschätzung durch Dritte kann hier entlasten.
„Oft hilft es, einen neutralen Blick von außen einzuholen, um zwischen Gefühl und Verantwortung abzuwägen“, rät Daniel Richel, erfahrener Senior Manager Sales bei PlanetHome.
Option 1: Selbst nutzen – ein neues Zuhause schaffen
Wenn Sie ohnehin auf der Suche nach einem Eigenheim sind oder eine Veränderung im Lebensstil anstreben, kann die Eigennutzung der Immobilie eine sinnvolle Lösung sein. Besonders attraktiv ist dies bei Einfamilienhäusern in gutem Zustand oder bei Wohnungen mit modernem Standard.
Ein großer Vorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Erbschaftssteuer komplett. Voraussetzung ist, dass Sie selbst einziehen und die Immobilie mindestens zehn Jahre lang durchgehend bewohnen. Renovierungen oder Modernisierungen können über Förderprogramme wie KfW unterstützt werden. Beachten Sie jedoch mögliche Altlasten wie Sanierungsbedarf oder veraltete Energietechnik.
Option 2: Vermieten – passive Einkünfte und Familienwert erhalten
Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung. Besonders wenn Sie emotional mit dem Objekt verbunden bleiben möchten, aber es nicht selbst nutzen können oder wollen. Die Immobilie bleibt im Familienbesitz, gleichzeitig generieren Sie regelmäßige Einkünfte.
Dabei sollten Sie jedoch auch Verwaltungsaufwand, Mietrecht, Instandhaltungspflichten und mögliche Steuerfragen beachten. Ein professionelles Immobilienmanagement kann dabei helfen, Aufwand und Risiko zu minimieren. Auch hier kann eine genaue Marktwertermittlung die Entscheidung erleichtern – etwa in Bezug auf realistische Mieteinnahmen.
Option 3: Verkaufen – Liquidität schaffen und neue Wege gehen
Der Verkauf einer geerbten Immobilie kann finanzielle Freiheit bedeuten – vor allem, wenn Liquidität für andere Lebensziele, Investitionen oder notwendige Ausgaben benötigt wird. Auch wenn sich eine Eigennutzung oder Vermietung als zu aufwendig oder emotional belastend erweist, ist der Verkauf eine legitime und häufig sinnvolle Option.
Ein professionell begleiteter Verkaufsprozess sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und den bestmöglichen Preis. PlanetHome unterstützt Sie dabei von der Bewertung über die Vermarktung bis zum erfolgreichen Abschluss – mit Expertise, Feingefühl und Erfahrung.
„Was nun zählt, ist die Möglichkeit, mit dem geerbten Zuhause etwas Neues zu beginnen“, unterstreicht Daniel Richel. "Darin unterstützen wir mit all unserer Professionalität und unserer jahrzehntelangen Erfahrung."
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Geerbte Immobilien richtig regeln – wir unterstützen Sie dabei
Ein Erbfall bringt oft auch Immobilien mit sich – und damit wichtige Entscheidungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der professionellen Bewertung und begleiten Sie zuverlässig beim Verkauf. Mit langjähriger Erfahrung und diskretem Vorgehen sorgen wir dafür, dass Sie Klarheit und Sicherheit gewinnen.
FAQ: Häufige Fragen zur geerbten Immobilie
- Welche Unterlagen brauche ich nach dem Erbfall für eine Immobilie?
Sterbeurkunde, Erbschein oder notarielles Testament, Grundbuchauszug, Energieausweis, Nachweise über Versicherungen und laufende Verträge. - Was ist der ImmoCheck Plus?
Ein kostenloser Service zur professionellen Ersteinschätzung des Immobilienwerts – ideal als Entscheidungsgrundlage oder für das Finanzamt. - Wie lange habe ich Zeit, über die Immobilie zu entscheiden?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber steuerliche Vergünstigungen (z. B. Selbstnutzung) gelten nur bei Einzug innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall. - Was ist mit laufenden Verträgen?
Strom, Gas, Wasser, Versicherungen, Rundfunkbeiträge – sie müssen gekündigt oder angepasst werden. - Wie funktioniert die Grundbuchumschreibung?
Mit Erbschein beim Grundbuchamt beantragen, damit die Immobilie rechtlich auf Sie übertragen wird.